Aktuelle Entwicklungen im Familienrecht, kurz zusammengefasst. Zum Lesen bitte auf die Überschrift klicken.
Zum 1. Januar 2026 wird das Kindergeld pro Kind auf 259 € erhöht. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt 2026 auf 3.414 € pro Elternteil, zzgl. Freibetrag für Betreuung/Erziehung von 1.457 €, insgesamt also 4.871 € pro Elternteil (9.742 € gesamt).
Seit dem 1.1.2023 erhält ein Ehegatte, wenn der andere aufgrund Bewusstlosigkeit oder Krankheit vorübergehend seine Gesundheitssorge nicht regeln kann, ein auf drei Monate begrenztes gesetzliches Vertretungsrecht (§ 1358 BGB), u. a. für die Einwilligung in Untersuchungen und Heilbehandlungen.