Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung richten sich in erster Linie nach dem monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner und der Anzahl der beim Versorgungsausgleich auszugleichenden Rentenversicherungen. Sie können diese Kosten mit einer Online-Scheidung aber erheblich senken. Zunächst einmal benötigen Sie hierfür nur einen Anwalt, weil nur der oder die Antragsteller*in anwaltlich vertreten sein muss und nicht auch der andere Ehepartner. Darüber hinaus beantrage ich bei der Online-Scheidung beim Gericht stets eine Reduzierung des Verfahrenswertes um mindestens 25 %, wodurch die Anwalts- und Gerichtskosten noch einmal erheblich reduziert werden, wenn das Gericht diesem Antrag stattgibt. Preisgünstiger kann eine Scheidung nicht sein!
Ein allgemeiner Prozesskostenrechner kann nur wenig helfen, um Ihre ganz individuellen Kosten einer Onlinescheidung zu ermitteln. Es ist daher sinnvoller, ein Kostenangebot anhand Ihrer persönlichen Angaben einzuholen. Ein solches Angebot können Sie sofort hier> anfordern.
Für eine Beratung zu den Kosten können sich mich auch über das Kontaktformular> anschreiben und gleich am besten zugleich eine kostenlose telefonische Erstberatung vereinbaren. Hierbei lassen sich alle Fragen klären und auch der Ablauf des Scheidungsverfahrens im Einzelnen besprechen.
Sie können aber auch von sich aus die kostenlose Telefonhotline 0800-0003862 anrufen.
Machen Sie sich ein Bild von den Vorteilen der preisgünstigen Onlinescheidung und lesen Sie die vielen positiven Berichte ehemaliger Mandanten über deren Erfahrungen mit der Onlinescheidung>.
Rechtsanwältin U. Kunert-van Laere
Hohenstaufenring 62
59674 Köln
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