RAin U. Kunert-van Laere • 17. November 2021
Für wen eignet sich die Onlinescheidung?
Eine sog. " Onlinescheidung" eignet sich lediglich für eine einvernehmliche Scheidung, da sie nur mit einem Anwalt durchgeführt wird. Sie müssen sich also über alle sog. "Scheidungsfolgen" geeinigt haben: ZB über Unterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder, ggf. die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, des Hausrat etc.. Für manche Vereinbarungen brauchen Sie einen Notar (etwa bei Immobiliengeschäften). Vieles lässt sich aber auch formlos klären, so dass Sie nur einen Fragebogen ausfüllen und mir diesen mit unterschriebener Vollmacht und einer Kopie der Heiratsurkunde zusenden müssen