# Anwaltskanzlei Kunert-van Laere · Onlinescheidung Köln (Vollständige Inhalte) Rechtsanwältin Ursula Th. Kunert-van Laere, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln. Telefon 0221 26016375. Spezialisiert auf die einvernehmliche Onlinescheidung, Familien- und Erbrecht. Seit 2007 auf Onlinescheidung spezialisiert, über 1.700 durchgeführte Onlinescheidungen. Bewertung 5,0 von 5 aus 51 Bewertungen auf anwalt.de, 4,9 bei Google. F.A.Z.-Institut: TOP-Anwältin 2026 im Familienrecht. ## Über die Kanzlei Rechtsanwältin U. Kunert-van Laere aus Köln bietet seit 2007 mit großem Erfolg die kostengünstige Onlinescheidung an. Diese eignet sich für alle Ehepaare, die sich mit nur einem Anwalt einvernehmlich scheiden lassen wollen, weil sie alle Scheidungsfolgen (ggf. notariell) geklärt haben. So kann eine Scheidung schnell und sparsam und ohne Nervenkrieg vonstatten gehen. Ca. 1700 Onlinescheidungen hat Rechtsanwältin Kunert-van Laere bereits zur vollsten Zufriedenheit ihrer Mandanten durchgeführt. Die sehr guten Bewertungen auf mehreren Internetportalen sprechen für sich. Online-Scheidung eignet sich für alle, die sich einig sind und eine preiswerte Scheidung mit nur einem Anwalt bevorzugen. ## Was ist eine Onlinescheidung und wie funktioniert sie? Das Besondere an einer Onlinescheidung ist zunächst, dass hierfür ein Anwaltsbesuch nicht erforderlich ist und sie bundesweit nur mit einem Anwalt durchgeführt wird. Schon hierdurch sind die Scheidungskosten im Vergleich zu einer normalen Scheidung mit zwei Anwälten erheblich geringer. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Mindestens der oder die Antragsteller/in muss anwaltlich vertreten sein. Für eine Onlinescheidung müssen Sie und Ihr Ehepartner einig sein über die Aufteilung evtl. Vermögens, die Durchführung oder den Verzicht auf den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich), evtl. Ehegatten- und Kindesunterhalt, die Verteilung des Hausrats, die Frage, wer in der Ehewohnung wohnen bleibt, sowie ggf. die Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechts für minderjährige Kinder. Diese Punkte können in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden, in vielen Fällen sind aber auch formlose Vereinbarungen ausreichend. Ablauf: Wenn Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner über alle Scheidungsfolgen einig sind, füllen Sie einen Scheidungsfragebogen online oder offline aus und senden ihn zusammen mit einer unterschriebenen Scheidungsvollmacht, einer Kopie Ihrer Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde und ggf. einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung ein. Die gesamte Abwicklung erfolgt über E-Mail und Telefon. Nur zum Scheidungstermin müssen Sie persönlich erscheinen. Nach Erhalt des ausgefüllten Fragebogens und der Vollmacht fertigt die Anwältin den Scheidungsantrag an und reicht ihn beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht fordert zunächst einen Gerichtskostenvorschuss an. Erst nach dessen Eingang wird der Antrag dem anderen Ehepartner zugestellt. Dauer: Ohne Versorgungsausgleich dauert das Verfahren in der Regel nicht länger als 2 bis 3 Monate ab Eingang des Scheidungsantrags. Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, holt das Gericht Auskünfte aller betroffenen Rentenversicherungen ein, was in der Regel etwa 6 Monate dauert. Bei einer Onlinescheidung muss nur der oder die Antragsteller/in anwaltlich vertreten sein, nicht auch der andere Ehepartner. In der Regel teilen sich die Eheleute die Anwaltskosten, rechtlich absichern lässt sich das über eine Kostenteilungsvereinbarung. ## Kosten der Onlinescheidung Für eine Onlinescheidung fällt nur das gesetzliche Minimum an Anwalts- und Gerichtsgebühren an, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind. Durchschnittlich muss man bei einer Onlinescheidung mit Gesamtkosten in Höhe von rund 2.500 EUR rechnen. Eine normale Scheidung mit zwei Anwälten kann schnell ein Vielfaches kosten, bei Streit und zwei Anwälten ist man schnell über 10.000 oder 20.000 EUR. Da bei einer einvernehmlichen Scheidung nur der Antragsteller vertreten sein muss, sparen Sie die Kosten des zweiten Anwalts. Der Verfahrenswert ist bei einer einvernehmlichen Scheidung zudem deutlich niedriger als bei einer streitigen. Wird der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen oder liegt eine Kurzehe unter 3 Jahren vor, sinkt der Verfahrenswert weiter. Bei einer Onlinescheidung wird zusätzlich eine Reduzierung des Verfahrenswerts um mindestens 25 Prozent beantragt. Der Verfahrenswert errechnet sich in erster Linie aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Partner. Zum 1. Juni 2025 wurden die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten um etwa 6 Prozent erhöht. ## Trennungsjahr In Deutschland ist auch eine einvernehmliche Scheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich. Der Scheidungstermin kann erst stattfinden, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr ununterbrochen getrennt gelebt haben. Der Antrag kann etwa nach 8 bis 10 Monaten Getrenntleben eingereicht werden. Getrenntleben ist auch innerhalb einer Wohnung möglich, erfordert aber eine echte Trennung von Tisch und Bett ohne gemeinsamen Haushalt. ## Versorgungsausgleich Im Scheidungsverfahren werden alle gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenanwartschaften, die die Ehepartner während der Ehe erworben haben, hälftig geteilt. Das ist der gesetzliche Normalfall. Eheleute können in einem notariellen Vertrag ganz oder teilweise auf den Versorgungsausgleich verzichten. Bei einer Ehe von höchstens drei Jahren wird kein Versorgungsausgleich durchgeführt, es sei denn, einer der Eheleute beantragt es. ## Zugewinnausgleich Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, sofern kein Ehevertrag etwas anderes regelt. Jeder Ehepartner bleibt während der Ehe Eigentümer seines Vermögens. Bei der Scheidung erfolgt auf Antrag ein Ausgleich des während der Ehe erworbenen Vermögenszuwachses. Zugewinn ist die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Der Partner mit dem höheren Zuwachs zahlt die Hälfte des Überschusses an den anderen, wenn dieser es verlangt. ## Sorgerecht, Umgang und Unterhalt Das Sorgerecht für minderjährige Kinder verbleibt nach der Scheidung grundsätzlich bei beiden Eltern. Idealerweise regeln die Eltern einvernehmlich, bei welchem Elternteil das Kind lebt oder ob ein Wechselmodell gilt. Das Umgangsrecht sollte ebenfalls einvernehmlich geregelt werden. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung müssen diese Punkte geklärt sein. Das Thema Ehegatten- und Kindesunterhalt ist komplex, eine außergerichtliche, ggf. notarielle Regelung ist empfehlenswert. ## Zur Person Rechtsanwältin Ursula Th. Kunert-van Laere hat in Heidelberg und Köln Rechtswissenschaften studiert und 1993 das zweite juristische Staatsexamen abgelegt. Nach kurzer Richtertätigkeit beim Amtsgericht Rostock nahm sie 1994 ihre Anwaltstätigkeit auf, in Kooperation mit Prof. Dr. K.H. Kunert. Schwerpunkte sind Familien- und Erbrecht. Seit 2007 bietet sie die Onlinescheidung an, die inzwischen ihr Hauptbetätigungsfeld ist. Sie ist zugelassene Rechtsanwältin der Rechtsanwaltskammer Köln. ## Bewertungen und Auszeichnungen 5,0 von 5 aus 51 Bewertungen auf anwalt.de, 100 Prozent zufrieden. 4,9 bei Google aus 63 Rezensionen. F.A.Z.-Institut in Kooperation mit QuantiQuest: TOP-Anwältin 2026 im Familienrecht. ## Kontakt Telefonische Erstberatung zur Onlinescheidung kostenlos unter 0221 26016375. Anschrift: Hohenstaufenring 62, 50674 Köln. Eine unverbindliche Kostenanfrage oder Kontaktanfrage ist über die Website möglich. Bundesweite Tätigkeit.