Anwalts- u. Gerichtskosten einer Scheidung per Internet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz ab 1.1.2007
Anwalts- u. Gerichtskosten einer Scheidung per Internet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz ab 1.1.2007
Fragen Sie mich einfach unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800/0003862 oder über das Kontaktformular>, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall rechnen müssen.
Bei geringem Einkommen gibt es Prozesskostenhilfe vom Staat. Auch hierüber berate ich Sie gern.
Übrigens: Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar!
