Anwalts- u. Gerichtskosten einer Scheidung per Internet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz (ab 1.1.2007)

Gegenstandswert* bis EUR
Anwaltsgebühren incl. 19 % MWSt
Gerichtsgebühren
*Der Gegenstandswert ("Streitwert") einer Scheidung wird vom Gericht festgesetzt. Er wird nach dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten berechnet. "Ehebedingte" Schulden (außer für selbstgenutztes Wohneigentum) und minderj. Kinder reduzieren den Streitwert (pro Kind EUR 250,00). Bei einer einvernehmlichen Scheidung beantrage ich stets eine weitere Reduzierung um mind. 25 %, die aber nicht einheitlich von allen Gerichten vorgenommen wird. Der Wert des Versorgungsausgleichs beträgt in der Regel EUR 1.000,00.

Fragen Sie mich einfach unter der gebührenfreien Servicerufnummer 0800/0003862 oder über das Kontaktformular, mit welchen Kosten Sie in Ihrem Fall rechnen müssen.

Für Geringverdiener gibt es Prozesskostenhilfe vom Staat. Auch hierüber berate ich Sie gern.

Übrigens: Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar!

 

 

Rechtsanwältin Ursula Kunert-van Laere - Severinskirchplatz 12 - 50678 Köln-Süd
Tel. 0221-91407891 - Fax 0221-91407893 - Email info@kunert-rechtsberatung.de
- Landgericht und Oberlandesgericht Köln -