Der Ablauf des Scheidungsverfahrens
bei der Scheidung per Internet:
Nachdem Sie mir den ausgefüllten Scheidungsfragebogen, die vom Antragsteller unterschriebene Vollmacht und eine Kopie der Heiratsurkunde zugesandt haben, fertige ich den Scheidungsantrag und reiche ihn beim zuständigen Gericht ein. Normalerweise ist bereits vorher ein Vorschuss auf die Anwaltsgebühren zu zahlen (wobei auch Ratenzahlung möglich ist). Wenn Sie es wünschen, können Sie den Honorarvorschuss bzw. die erste Rate aber auch erst bezahlen, nachdem der Antrag beim Gericht eingegangen ist und dieses das Aktenzeichen mitgeteilt hat. Gleichzeitig ist dann auch der Gerichtskostenvorschuss an die Gerichtskasse zu überweisen. Der Scheidungsantrag wird erst nach Eingang der Gerichtskosten dem anderen Ehepartner zugestellt.
Das restliche Anwaltshonorar müssen Sie erst bis zum Scheidungstermin bezahlen, in Raten oder in einem Betrag.
Spätestens wenn das gerichtliche Aktenzeichen bekannt ist, sollten die Formulare für den Versorgungsausgleich ausgefüllt und unterschrieben dem Gericht übersandt werden (wenn der VA nicht notariell ausgeschlossen wurde), damit die Sache schnell vorangeht.
Das Versorgungsausgleichsverfahren muss in der Regel komplett abgeschlossen sein, d.h. alle Rentenauskünfte müssen dem Gericht vorliegen, bevor von diesem ein Scheidungstermin bestimmt wird. Sie sollten daher Rückfragen Ihres Rentenversicherungsträgers immer sofort und vollständig beantworten. Natürlich helfe ich Ihnen gern dabei.
Bei auswärtigen Scheidungsterminen beauftrage ich eine/n erfahrene/n Kollegen bzw. Kollegin vor Ort, der oder die an meiner Stelle den Termin wahrnimmt. Hierdurch haben Sie keinerlei Nachteile, da bei einvernehmlichen Scheidungen schon im Vorfeld alles geklärt ist und der Scheidungstermin eher eine Formalie ist. Die Gebühren für die Terminsvertretung sind in den errechneten Scheidungskosten> bereits enthalten, d.h., Sie müssen hierfür nichts zusätzlich bezahlen. Sie erfahren vor der Beauftragung ganz genau, welche Anwalts- und Gerichtskosten auf Sie zukommen.
Wenn Sie anderswo ein günstigeres Angebot erhalten, lassen Sie mich das wissen.
Hinweis: Rechtsanwälte sind an das Rechtsanwaltsgebührengesetz gebunden und dürfen die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Scheinbare "Sonderangebote" sind deshalb nicht seriös.
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