Der Ablauf des Scheidungsverfahrens
bei der Scheidung per Internet:
Nachdem Sie mir den ausgefüllten Scheidungsfragebogen, die vom Antragsteller unterschriebene Vollmacht und eine Kopie der Heiratsurkunde zugesandt haben, fertige ich den Scheidungsantrag und reiche ihn beim zuständigen Gericht ein. Normalerweise ist bereits vorher ein Vorschuss auf die Anwaltsgebühren zu zahlen (wobei auch Ratenzahlung möglich ist). Wenn Sie es wünschen, können Sie den Honorarvorschuss bzw. die erste Rate aber auch erst bezahlen, nachdem der Antrag beim Gericht eingegangen ist und dieses das Aktenzeichen mitgeteilt hat. Gleichzeitig ist dann auch der Gerichtskostenvorschuss an die Gerichtskasse zu überweisen. Der Scheidungsantrag wird erst nach Eingang der Gerichtskosten dem anderen Ehepartner zugestellt.
Das restliche Anwaltshonorar müssen Sie erst bis zum Scheidungstermin bezahlen, in Raten oder in einem Betrag.
Spätestens wenn das gerichtliche Aktenzeichen bekannt ist, sollten die Formulare für den Versorgungsausgleich ausgefüllt und unterschrieben dem Gericht zu übersandt werden (wenn nicht der VA notariell ausgeschlossen wurde), damit die Sache schnell vorangeht. Sie können mir die ausgefüllten Formulare auch schon gleich mit dem Scheidungsfragebogen zusenden. Ich reiche sie dann zusammen mit dem Scheidungsantrag ein.
Das Versorgungsausgleichsverfahren muss in der Regel komplett abgeschlossen sein, d.h. alle Rentenauskünfte müssen dem Gericht vorliegen, bevor von diesem ein Scheidungstermin bestimmt wird. Sie sollten deshalb Rückfragen Ihres Rentenversicherungsträgers immer sofort und vollständig beantworten. Natürlich helfe ich Ihnen gern dabei.
Bei auswärtigen Scheidungsterminen beauftrage ich eine/n erfahrene/n Kollegen bzw. Kollegin vor Ort, der oder die an meiner Stelle den Termin wahrnimmt. Hierdurch haben Sie keinerlei Nachteile, da bei einvernehmlichen Scheidungen schon im Vorfeld alles geklärt ist und der Scheidungstermin nur eine Formalie ist. Die Gebühren für die Terminsvertretung sind in den errechneten Scheidungskosten> bereits enthalten, d.h., Sie müssen hierfür nichts zusätzlich bezahlen. Sie erfahren vor Beauftragung genau, welche Anwalts- und Gerichtskosten auf Sie zukommen.
Da Anwälte an das Rechtsanwaltsgebührengesetz gebunden sind, dürfen sie die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Lassen Sie sich daher nicht von scheinbaren "Sonderangeboten" täuschen.
Übrigens: Bevor Sie eine Scheidungsrechtsschutz-Versicherung abschließen, bedenken Sie bitte, dass hier die Wartezeit 3 Jahre beträgt (die Versicherung tritt also frühestens nach 3 Jahren Laufzeit ein) und eine Selbstbeteiligung von EUR 500 zu zahlen ist.
Hier erfahren Sie etwas über die Risiken> einer Scheidung per Internet.
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